Was wir tun

Was macht ?

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Der Notar ist eine Amtsperson, der die Aufgabe hat, die Beteiligten unparteiisch und umfassend über Rechtsgeschäfte zu beraten, die in der Regel von besonderer Tragweite und Bedeutung für die Beteiligten sind. Der Notar steht den Beteiligten dabei vom ersten Beratungsgespräch bis zur Abwicklung der Urkunde (z. B. Eintragung im Grundbuch oder im Handelsregister) unterstützend zur Verfügung.
Durch ihre Unabhängigkeit sorgen Notare dafür, dass die Beteiligten letztendlich eine ausgewogene Urkunde erhalten, beide Urkundsbeteiligten gleichermaßen zu ihrem Recht kommen und schützt sie bei bedeutsamen Handlungen vor übereilter Bindung.
Zugleich erhalten die Beteiligten mit der notariellen Urkunde zugleich einen Vollstreckungs­titel, denn notarielle Urkunden sind sofort vollstreckbar. Das bedeutet, dass die in der notariellen Urkunde niedergelegten Ansprüche ohne Klageverfahren durchgesetzt werden können. Beispielsweise muss der Verkäufer eines Grundstücks den Käufer nicht vorher auf Zahlung des Kaufpreises verklagen, sondern kann diesen - wenn der Käufer nicht zahlt - direkt unter Inanspruchnahme von staatlichen Zwangs­vollstreckungs­mitteln (z. B. Gerichtsvollzieher) eintreiben.

Was ein Notar kosten kann, lesen Sie hier.

Fragen? Rufen Sie uns an unter +49 (0)69 74 22 333-00

Für folgende Geschäfte hat der Gesetzgeber die Beteiligung eines Notars vorgeschrieben. Wir decken im Notariat sämtliche dieser Bereiche ab:

Immobilienkaufverträge

  • Grundstücke​
  • Wohnungen
  • Erbbaurechte

Immobilien-Teilverkäufe

Bauträgerverträge​

Wohnungseigentum

  • Begründung von Wohnungseigentum​
  • Teilungserklärungen

Grundbuchrelevante Leistungen

  • Grundschuld und Hypothek​
  • Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Wohhnungsrecht, Reallast)
  • Vorkaufsrecht