GmbH-Gründung bald auch online möglich


Zukünftig können GmbH-Gründungen und Registeranmeldungen von Einzelkaufleuten, Kapitalgesellschaften oder Zweigniederlassungen auch digital stattfinden.

Das Bundeskabinett hat am 10. Februar 2021 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie der Europäischen Union (DiRUG) beschlossen. Das neue Gesetz tritt am 1. August 2022 in Kraft.


Was kann ich online erledigen?

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wird vollständig online möglich sein, sofern keine Sacheinlagen vereinbart werden. Außerdem werden sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister von Einzelkaufleuten, Kapitalgesellschaften und deren Zweigniederlassungen mittels Online-Verfahren möglich sein.
 

Was brauche ich für eine Online-GmbH-Gründung?

Den Notar oder die Notarin Ihres Vertrauens, einen Personalausweis mit eID-Funktion, die Möglichkeit, das Lichtbild ihres Ausweises oder Reisepasses per Chip auszulesen sowie ein Smartphone mit einer installierten App, die von der Bundesnotarkammer zur Verfügung gestellt wird, nebst einem Computer mit Kamera und Mikrofon.

Wie funktioniert das Online-Verfahren?

Über eine App erfolgt ein digitaler Austausch von Informationen und Dokumenten mit Ihrer Notarin/Ihrem Notar, sowie eine Videokonferenz für die Durchführung der Beurkundung. Die notarielle Urkunde wird mit einer elektronischen Signatur unterschrieben, die Ihnen vom System zur Verfügung gestellt wird. Die Dokumente können vom Notar bzw. von der Notarin online an die Registergerichte weitergeleitet werden. So verläuft auch dieser Teil des Verfahrens schnell und digital.

Ab wann wird die Online-Gründung möglich sein?

Die Online-Verfahren werden zum 1. August 2022 in Deutschland eingeführt. Da wir auf die Bereitstellung von Software der Bundesnotarkammer angewiesen sind, können wir die Verfahren anbieten, sobald die technischen Voraussetzungen gegeben sind.

Welche zusätzlichen Gebühren entstehen durch das Online-Verfahren?

Neben den gesetzlich festgelegten Gebühren für die Beurkundung der Gründungsurkunde bzw. für die Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung wird eine geringe, von der Bundesnotarkammer festgelegte Pauschale für die Nutzung der Online-Services erhoben. 

Selbstverständlich können Sie für alle Verfahren auch weiterhin unsere Kanzlei vor Ort besuchen. Wir freuen uns auf ein persönliches Treffen, stehen Ihnen aber auch gerne zur Verfügung, wenn Reisezeiten oder Präsenztermine gerade schlecht in Ihren Kalender passen.

 

Weitere ausführliche Informationen zu den Online-Verfahren sowie einen informativen Film zur Erklärung finden Sie unter:

 

https://online-verfahren.notar.de/