Was kostet ein Notar?


Viele scheuen den Gang zum Notar, weil Sie glauben, dass dies unermessliche Kosten verursacht. Diese Befürchtung ist meistens unbegründet.

Es ist richtig, dass der Notar gesetzlich dazu verpflichtet ist, Gebühren zu erheben, da es sich um eine Amtstätigkeit handelt. Honorarvereinbarungen sind daher unzulässig, d.h. es darf keine Abrechnung nach Stundensatz o.ä. erfolgen.

Die Gebühren sind bei jedem Notar in der Bundesrepublik Deutschland identisch, da alle Notare an die Regelungen des Gerichtskosten- und Notarkostengesetzes (GNotKG) gebunden sind.

Die Abrechnung nach dem GNotKG bemisst sich in der Regel nach dem Gegenstandswert. Im Fall eines Kaufvertrages ist dies der Kaufpreis. Bei anderen notariellen Tätigkeiten ist dies ggf. der Vermögenswert (so z.B. beim Testament und der Vorsorge- und Betreuungsvollmacht).

Nachfolgend möchten wir Ihnen ein paar Kostenbeispiele (basierend auf den Beispielen der Bundesnotarkammer) geben, damit Sie ein besseres Gefühl für die Notargebühren erhalten. Bitte beachten Sie, dass dies lediglich Beispiele sind und nicht auf alle Fälle anwendbar. Sollten Sie daher Fragen zu dem Kostenaufwand Ihres speziellen Falles haben, sprechen Sie uns gerne an!